Sachkundelehrgang für Ferkelbetäubung mit Isofluran - 25.+26.04.2023

Mittlerweile ist die Kastration unter Isofluran-Narkose zum routinemäßigen Arbeitsablauf im Ferkelerzeugerbetrieb geworden. Wir bieten in diesem Jahr wieder einen Lehrgang gemäß der „Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit lsofluran bei der Ferkelkastration“ an. Dieser schließt mit einer theoretischen Prüfung ab.

Schulungstermine 2023

Schulungtermin: 25. + 26. April (Dienstag +Mittwoch)
Schulungsort: Seminarraum der Tierärzte Wonsees GmbH,
Kulmbacher Str. 17, 96197 Wonsees
Teilnehmerzahl: Max. 30 Teilnehmer pro Kurs

 

Anmeldung

Sie können sich gerne per E-Mail (info@tieraerzte-wonsees.de) oder Fax (09274 909 974 30) unter Angabe folgender Daten anmelden:

  • Vorname / Name des Teilnehmers
  • Adresse des Wohnortes
  • Email-Adresse
  • Geburtsdatum und -ort
  • Rechnungsadresse

Gerne können Sie dazu unser Anmeldeformular nutzen.

Schulungsinhalte

1. Tag
08:30 Einführung
08:45 Tierschutz- und arzneimittelrechtliche Vorschriften
09:30 Grundlagen des Verhaltens beim Schwein
Pause
10:30 Anatomie und Physiologie
Mittagspause
13:00 Schmerzausschaltung und Narkose
15:00 Umgang mit Tierarzneimitteln
Pause
16:00 Gerätetechnik
16:30 Hygienemanagement und Desinfektion
17:00 Ende der Veranstaltung
2. Tag
08:00 Vorbereitung und Durchführung der Isoflurannarkose mit allgemeinen Hinweisen zum Arbeitsschutz
Pause
10:45 Narkosezwischenfälle
11:15 Praktische Demonstration
Mittagessen
14:00 Schriftliche Prüfung
15:00 Austeilen der mündlichen Prüfungsfragen inkl. Vorbereitungszeit
15:30 Mündliche Prüfung
17:30 Ende der Veranstaltung

Details zur Prüfung

Der theoretischen Unterweisung folgend wird durch einen Prüfungsausschuss zuerst eine schriftliche Prüfung und im Anschluss eine mündliche Prüfung abgehalten. Wird eine Teilprüfung nicht bestanden, kann frühestens nach  2 Wochen diese Teilprüfung wiederholt erden.

Schriftliche Prüfung

Zu jedem behandelten Thema werden 4 – 5 Single Choice (maximal 45) Fragen gestellt. Den Prüflingen wird eine Bearbeitungszeit von 60 Min eingeräumt. Wenn 60 % der Fragen richtig beantwortet wurden, gilt die Prüfung als bestanden.

Mündliche Prüfung

Jedem Prüfling werden mehrere Fragen zu verschiedenen Themengebieten gestellt. Jeder mündlichen Prüfungsfrage liegt ein Erwartungshorizont zu Grunde, dieser muss zu mindestens 60% erfüllt sein, damit die Prüfung als bestanden gilt.

Übernachtungsmöglichkeit

Gasthof Bergmann

Hauptstraße 8

96197 Wonsees – Schirradorf

Tel.: 09220 254

E-Mail: gasthof-bergmann@t-online.de

Preis pro Person/Tag ÜF ca. 30€

Teilnehmerbeitrag

Die Kosten für den Lehrgang betragen 290,00 € brutto einschließlich Kursunterlagen, Prüfung, Bescheinigung und Verpflegung. Der Betrag wird vor dem Lehrgang in Rechnung gestellt und ist vor dessen Beginn fällig.

 

Details

Alle Vorträge der Schulung werden von Tierärzten der Tierärzte Wonsees GmbH gehalten. Bei Beginn der Schulung erhält jeder Teilnehmer die Schulungsunterlagen.

Den Sachkundenachweis erhalten nur Personen mit erforderlicher Zuverlässigkeit (Führungszeugnis ist nach Bestehen der praktischen Prüfung bei der Veterinärbehörde einzureichen). Zusätzlich benötigen Sie einen Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder die Ausübung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung, die den Umgang mit Ferkeln umfasst hat (z.B. Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses oder originale Bescheinigung des landwirtschaftlichen Betriebs über die Tätigkeit). Ferner müssen Sie versichern, dass gegen Sie in den zurückliegenden drei Jahren oder aktuell kein tierschutzrechtliches Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren anhängig ist oder war und kein Zwangsgeld zur Beseitigung festgestellter Verstöße festgesetzt wurde.

Der praktische Lehrgang und ie Prüfung wird auf dem jeweiligen Ferkelerzeugerbetrieb im Anschluss an den theoretischen Lehrgang durchgeführt und ist nicht Inhalt dieser Schulung.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Das Team der Tierärzte Wonsees GmbH


1. Internationaler vetxperts congress 2022

Ende November fand in Northeim der 1. int. vetxperts congress statt. Zusammen mit Partnerpraxen aus den Niederlanden und Belgien erlebten mehr als 60 Tierärzte und Tierärztinnen ein fachlich ausgewogenes und interessantes Programm mit internationalen Referenten/innen aus Österreich, England, den Niederlanden und Dänemark. Die gemeinsamen Diskussionen zu den Vorträgen sowie der Austausch rund um den congress, zeigten das große Interesse aller Teilnehmer/innen, die gemeinsame vetxperts Idee eines flächendeckenden europäischen Netzwerks zu leben. Der offene Austausch mit allen Partnern und Teilnehmenden stärkt unseren vertrauenswürdigen Umgang miteinander und die Weiterentwicklung unserer Fachkompetenz im Bereich Schweinemedizin.


Assistenzaerztin Anja Mai

Anja Mai schreibt Fallbericht für die Zeitschrift "SUS"

IMPFVERZICHT LOHNT SICH NICHT!

Aus Kostengründen stieg ein Sauenhalter aus
der PCV2-Impfung aus. Acht Monate lang ging
das gut. Dann traten Probleme auf

 

Unsere Tierärztin Anja Mai hat einen Fallbericht für die Zeitschrift „SUS“ geschrieben, den Sie hier nachlesen können.

Viel Spass dabei wünscht das Team der Tierärzte Wonsees


Dr. Lukas Adam schreibt Fallbericht für Zeitschrift "agrarheute" - Leere Sauen und viele Mumien

Unser Tierarzt Dr. Lukas Adam hat einen Fallbericht in der Zeitschrift agrarheute veröffentlicht.

„In einem Sauenbetrieb kam es zu erheblichen Fruchtbarkeitsproblemen mit
einem akuten SMEDI-Ausbruch. Als Ursache erwies sich eine PCV2-Infektion.“

Lesen Sie den kompletten Bericht hier.

Viel Spaß dabei wünscht Ihnen das Team der Tierärzte Wonsees


Franziska Feicht schreibt Fallbericht in der Zeitschrift "SUS"

Verschleppte Geburten:
Bis zu 8 % der Sauen brachten zwei bis drei Tage nach der Geburt noch tote Ferkel zur Welt. Welche Ursachen dies hatte, zeigt der Praxisfall.

 

Unsere Tierärztin Franziska Feicht hat einen Fallbericht für die Zeitschrift „SUS“ geschrieben, den Sie hier nachlesen können.

Viel Spass dabei wünscht das Team der Tierärzte Wonsees


Praxisfall: Wind legt Lüftungssteuerung lahm

Durch die steigenden Anforderungen vor allem im Bereich Tierwohl wird immer deutlicher, dass für ein Rundum-Wohlbefinden an mehreren Stellschrauben zu drehen ist. So lässt sich ein unkupierter Schwanz nicht nur mit viel Beschäftigungsmaterial und ausgeklügeltem Fütterungskonzept intakt halten, auch die Lüftung trägt ihren Teil dazu bei.

Lesen Sie dazu einen Praxisbericht unseres Betriebsberaters Jacob Meyer.

 

Grundsätzlich stellt man fest, dass in sehr vielen Ställen die Lüftung optimiert werden kann. Es spielt keine Rolle, welche Produktionsstufe man betrachtet, denn die Optimierungsansätze sind gleich bzw. sehr ähnlich. Das richtige Einstellen der Technik ist leicht umzusetzen, aber entscheidender ist die Luftführung.
Im Abteil ist es entscheidend, dass sämtliche Löcher und Öffnungen, welche nicht mit der Zu- oder Abluftführung in Verbindung stehen, geschlossen sind. Denn durch diese Öffnungen wird Fehlluft an- bzw. abgesaugt. Diese führt zu Zugluft oder unzureichendem Luftaustausch. Eine gleichmäßige Verteilung mit konstanter Geschwindigkeit ist essenziell, um ein gutes Klima zu erreichen.

 

Mittels einer Wärmebildkamera können undichte Stellen dargestellt werden. In diesem Bild zieht kalte Luft zwischen Ende des Luftkanals und Abteilwand durch.
 

Ungewollt hat oft der Wind den größten Einfluss auf die Luftrate. Er kann entweder Luft in den Stall drücken oder auch heraussaugen und so kann aus einer Unterdrucklüftung innerhalb von Sekunden eine Überdrucklüftung werden. Somit kann die Luftmenge, welche in den Stall gelangt, nicht mehr von der Lüftungssteuerung geregelt werden. Es kommt zu Zugluft und Temperaturschwankungen, die das Wohlbefinden der Tiere negativ beeinflussen.

Dass allein die Änderung der Zuluft-Führung zur Lösung des Problems beitragen kann, wird am Beispiel eines unserer Kunden deutlich. Dieser berichtete von permanenten Schwanzverletzungen durch Beißen der Artgenossen. Das Problem trat in allen Altersstufen der Mast auf, vor allem aber am Ende der Mittelmast und über die gesamte Endmast.
Der Doppelkammstall steht in exponierter Lage auf einer Erhöhung und hat keinerlei Schutz durch Bewaldung, Hügel, Bebauung oder ähnliches. Verbaut ist eine Schlitzganglüftung. Im Rahmen eines Lüftungschecks wurde der Stall mit einer Nebelmaschine ausgenebelt und sämtliche Schwachstellen mit Hilfe einer Wärmebildkamera und eines CO2- Messgerätes ermittelt. Durch das Gespräch mit dem Betriebsleiter und den gewonnenen Erkenntnissen aus dem Lüftungscheck wurde klar, dass das Problem von der Zuluft-Führung kommt. Die Zuluft wird über die Traufe in den Dachraum gesaugt. Von dort gelangt sie über die Schächte der Schlitzganglüftung in den Gang der einzelnen Abteile. Auffallend war, dass die Stallseite, welche zur Hauptwindrichtung steht, immer mehr Verletzungen aufwies als die andere. Der Grund dafür ist, dass der Wind die Luft in den Dachraum und von dort aus durch die nach oben offenen Schlitzkanäle direkt ins Abteil drückt. Somit ist aus einer Unterdrucklüftung eine Überdrucklüftung geworden und die Luftführung ist nicht mehr steuerbar.

 

Wind drückt an die Stallwand und mit hohem Druck in den Dachraum, von dort gelangt die Luft direkt in die Abteile. Somit wird Steuerung der Luftrate im Abteil über die Ventialtoren umgangen.

Bei der Sonne ausgesetzten Ställen wird im Sommer heiße, bodennahe Luft angesaugt.

 

Durch eine einfache bautechnische Änderung an der Außenwand direkt unterhalb der Traufe konnte der Windeinfluss deutlich reduziert werden. Der benötigte Zuluftquerschnitt wurde berechnet und anhand dieser Fläche ist ein Bohlen, welcher so breit wie die Traufe ist, in entsprechendem Abstand montiert worden und das Problem wurde sofort deutlich besser.

 

Durch ein Brett wird der Einfluss des Windes begrenzt. Außerdem wird im Hochsommer keine bodennahe, warme Luft angesaugt, sondern kühlere Luft aus höheren Schichten.
 

Wie das Schema deutlich darstellt, gelangt der Wind, welcher an die Außenwand trifft nicht mit in den Dachraum, sondern wird wieder weggeleitet. Der Wind, der eintritt wird durch das Umleiten über die Wand zusätzlich gebremst.

 

Ein einfaches Brett verhindert Windanfälligkeit und ist leicht zu montieren. Im Zuge dieser Maßnahme sollte der Zuluftquerschnitt berechnet werden, er darf nicht größer als nötig sein.
 

Bei Fragen zu Lüftungschecks, den Berechnungsgrundlagen und Details zum Lüftungsumbau können Sie gerne Jacob Meyer telefonisch (0151 44 355 766) oder per email kontaktieren.

 

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Praxis und Familie - hier funktioniert's!

Einladung zum Webinar für Studierende am 04. Mai um 19:00 Uhr.

xxx UPDATE xxx:

Webinar verpasst? Unter https://www.youtube.com/watch?v=_seDbQyvkt8 kannst du dir die Aufzeichnung auf Youtube anschauen.


Dokumentationshilfe für den Kupierverzicht

Sehr geehrte Landwirte,

das StMUV hat uns über Folgendes informiert:

Der Nationale Aktionsplan „Kupierverzicht“ sieht vor, dass Schweinehalter schrittweise  auf das Halten schwanzkupierter Tiere verzichten. Betriebe, in denen weniger als 2 % der Tiere Bissverletzungen aufweisen und die eine Unerlässlichkeit für den Eingriff auch nicht im vor- oder im nachgelagerten Bereich vorweisen können, müssen zumindest eine Gruppe unkupierter Tiere halten (Kontrollgruppe).

Von Seiten der Erzeugergemeinschaften wurden Bedenken geäußert, dass es in solchen Kontrollgruppen trotz aller präventiven Bemühungen zu Kannibalismus kommen kann, dessen Folgen (Verletzungen an den Tieren) dem Tierhalter bei Betriebskontrollen oder bei der Schlachtung als Verstoß gegen Tierschutzrecht zur Last gelegt werden könnten.

Nach derzeitigem Kenntnisstand lässt sich auch bei sorgfältigem Vorgehen ein Beißgeschehen nicht gänzlich ausschließen. Der Tierhalter ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Schmerzen, Leiden und Schäden an den Tieren so gering wie möglich zu halten. Ggf. muss er dies der Behörde gegenüber plausibel nachweisen können.

Den Tierhaltern soll daher eine Dokumentationshilfe an die Hand gegeben werden, mit welcher sie ihr ordnungsgemäßes Handeln bei Auftreten von Kannibalismus gegenüber der Behörde belegen können. Mit dieser Dokumentationshilfe (Anlage, siehe unten) kann der Tierhalter die im Rahmen der täglichen Tierkontrolle gemachten Beobachtungen, wie z. B. erste Warnsignale oder auftretendes Schwanzbeißgeschehen, sowie die ergriffenen Maßnahmen und ggf. die Hinzuziehung eines Tierarztes dokumentieren. Zudem wird damit der nach Nationalem Aktionsplan geforderte Nachweis für eine nachweislich gehaltene Kontrollgruppe erbracht. Die Dokumentationshilfe kann auch die nach § 4 Abs. 2 TierSchNutztV vorzunehmenden Aufzeichnungen über das Ergebnis der täglichen Überprüfung des Bestandes sowie alle medizinischen Behandlungen ergänzen.

Kommt es in Folge von Kannibalismusproblemen zur Abgabe von Schweinen mit auffälligen Schwanz- oder Ohrverletzungen an eine Schlachtstätte, kann der Tierhalter die Dokumentationshilfe zusammen mit der Lebensmittelketteninformation der Tiersendung beifügen. Anlässlich der Schlachttieruntersuchung sollen die Informationen bei der Bewertung, ob die Verletzungen als meldewürdiger tierschutzrelevanter Befund einzustufen sind, mit einbezogen bzw. zusammen mit den erhobenen Befunden der Tierhalterbehörde weitergeleitet werden. Diese prüft in eigener Zuständigkeit, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

Anlage: Dokumentationshilfe_Kontrollgruppe Kupierverzicht