Ab dem 14.02.2020 sind wir laut Gesetz verpflichtet unsere erbrachten tierärztlichen Leistungen im Notdienst wie folgt abzurechnen:

  • Es wird eine Notdienstgebühr in Höhe 50,00€ (59,50€ brutto) berechnet
  • Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst der zweifache Gebührensatz abgerechnet werden

Die Offizielle Information der Bundestierärztekammer findet ihr hier: Presseinfo Bundestierärztekammer